Steuerberater-Center.de - Urteilsanalyse
2019-6-21 · Fahrtkosten einer selbständig tätigen Musiklehrerin uneingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Unterrichtseinrichtungen anfallen und keiner dieser Beschäftigungsstätten eine besondere zentrale Bedeutung zukommt.